Steuerliche vorteile

Im Falle einer Investition von bis zu 1.5 Millionen Euro im Gegenwert in Kuna ist der Empfänger der steuerlichen Vorteile berechtigt eine Kürzung des Steuersatzes von 50% der gesetzlichen Ertragssteuer in einem Zeitraum von 10 Jahren von dem Jahr an, in dem die Investition erstmals getätigt wurde, falls der Empfänger zumindest 10 neue Arbeitsplätze, innerhalb von drei Jahren nach die Investition erstmals getätigt wurde und die Errichtung des Status der Leistungsberechtigung des Empfängers der Leistungsmaßes, geschaffen hat, in Anspruch zu nehmen.

Im Falle einer Investition in der Höhe von 1.5 bis 4 Millionen Euro im Gegenwert in Kuna ist der Empfänger der steuerlichen Vorteile berechtigt eine Kürzung des Steuersatzes von 65% der gesetzlichen Ertragssteuer in einem Zeitraum von 10 Jahren von dem Jahr an, in dem die Investition erstmals getätigt wurde, falls der Empfänger zumindest 30 neue Arbeitsplätze, innerhalb von drei Jahren nach die Investition erstmals getätigt wurde und die Errichtung des Status der Leistungsberechtigung des Empfängers der Leistungsmaßes, geschaffen hat, in Anspruch zu nehmen.

Im Falle einer Investition in der Höhe von 4 bis 8 Millionen Euro im Gegenwert in Kuna ist der Empfänger der steuerlichen Vorteile berechtigt eine Kürzung des Steuersatzes von 85% der gesetzlichen Ertragssteuer in einem Zeitraum von 10 Jahren von dem Jahr an, in dem die Investition erstmals getätigt wurde, falls der Empfänger zumindest 50 neue Arbeitsplätze, innerhalb von drei Jahren nach die Investition erstmals getätigt wurde und die Errichtung des Status der Leistungsberechtigung des Empfängers der Leistungsmaßes, geschaffen hat, in Anspruch zu nehmen.

Im Falle einer Investition in der Höhe von über 8 Millionen Euro im Gegenwert in Kuna ist der Empfänger der steuerlichen Vorteile berechtigt eine Kürzung des Steuersatzes von 100% der gesetzlichen Ertragssteuer in einem Zeitraum von 10 Jahren von dem Jahr an, in dem die Investition erstmals getätigt wurde, falls der Empfänger zumindest 75 neue Arbeitsplätze, innerhalb von drei Jahren nach die Investition erstmals getätigt wurde und die Errichtung des Status der Leistungsberechtigung des Empfängers der Leistungsmaßes, geschaffen hat, in Anspruch zu nehmen.

Der Empfänger der steuerlichen Vorteile muss seinen Berechtigtenstatus bewahren und die Investition und die mit dieser verbundenen Arbeitsplätze innerhalb eines Zeitraums von mindestens 5 Jahren, welcher nicht kürzer als der Zeitraum in welchem er Nutzen aus den steuerlichen Vorteilen zieht, aufrechterhalten.

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