Die repräsenttanz in Kroatien
Ausländer, die eine Geschäftstätigkeit ausführen, können unter der Voraussetzung der Reziprozität eine Repräsentanz zum Zweck der Repräsentation, der Marktforschung, der Promotion und Informationsverbreitung in Kroatien gründen.
Das Gesetz über den Handel regelt die Errichtung einer Repräsentanz.
Die Voraussetzung der Reziprozität wird nicht auf fremde angewendet, die ihren Sitz oder dauernden Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der WTO haben.
Eine Repräsentanz ist keine juristische Person und die Tätigkeit erfolgt auf Antrag des Gründers.
Vor der Eröffnung muss die Repräsentanz in das Register der Repräsentanzen, welches vom Wirtschaftsministerium der Republik Kroatien geführt wird, eingetragen werden. Der Vorgang der Eintragung sowie die Gründung sind durch das Dekret über die Voraussetzungen der Errichtung und das Betreiben einer Repräsentanz (offizielles Amtsblatt Nr. 7/97) geregelt.