Immobilienkauf in Kroatien für ausländer
Nach kroatischem Recht können ausländische Staatsbürger und Unternehmer Eigentümer von Immobilien im gesamten Gebiet der Republik Kroatien sein.
Die neue Änderung des Gesetzes über Eigentumsrechte und andere Rechte, die am 1.Februar 2009 in Kraft trat, brachte einige Neuerungen für EU-Bürger. Diese Änderung berechtigt EU-Bürger zum Erwerb von Immobilien in Kroatien unter den gleichen Voraussetzungen wie kroatische Staatsbürger. Es ist Teil des EU Beitrittsabkommen, das in den Stabilisierungs- und Associationsabkommens festgelegt wurde.
Durch diese Änderungen erlangen EU-Bürger Eigentum an Immobilien unter der den gleichen Voraussetzungen wie kroatische Staatsbürger und juristische Personen mit Sitz in Kroatien, ohne die verwaltungsmäßigen Schranken, welche zuvor angewendet wurden, wie zum Beispiel die Voraussetzung der Reziprozität (welche verlangt hat, dass Kroaten Immobilien in bestimmten Ländern unter den gleichen Voraussetzungen kaufen können wie Ausländer in Kroatien) und der Einwilligung des Justizministeriums.
Für andere Ausländer bleibt die Lange wie bisher, d.h. die Voraussetzung der Reziprozität muss erfüllt sein und ein Ausländer ist gezwungen eine Einwilligung des Justizministeriums zu erlangen.